
Dauerbrenner 2011, Hin und Her bei E-RechnungenJetzt ist es doch so weit, auch der Bundesrat hat das Steuervereinfachungsgesetz passieren lassen. Damit sind jetzt E-Rechnungen und Papierrechnungen gleichgestellt. Ab sofort könnten alle Unternehmen, z.B. auch Handwerksbetriebe, ihre Rechnungen ohne Signatur elektronisch versenden.Wie der Empfänger dem Finanzamt die Echtheit der Daten nachweist, bleibt ihm überlassen. Diese Regelung gilt rückwirkend zum 01.07.2011. Das Gesetz lässt bis jetzt allerdings immer noch offen, welches Prüfverfahren von den Finanzämtern denn dann anerkannt wird. Und wird das ausgewählte Prüfverfahren, das den Zusammenhang der Rechnung mit der Bestellung und dem Lieferschein beweisen soll, bei einer Betriebsprüfung doch nicht akzeptiert, drohen teure Konsequenzen. Deshalb ist auch weiterhin die korrekte Archivierung unabdingbar. Nur durch sie ist der Vorsteuerabzug auch wirklich gesichert. Die Anforderungen an die Archivierung haben sich nicht geändert. Wer zunächst allen Schwierigkeiten aus dem Weg gehen möchte, der sollte bei altbewährtem bleiben, -den Papierrechnungen-. Dem steht auch nichts entgegen, denn wenn der Rechnungsempfänger nicht mit den elektronischen Rechnungen einverstanden ist, muss der Lieferant ihm auch weiterhin eine Papierrechnung ausstellen. |
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