
Gleichstellung von Papierrechnungen und elektronischen RechnungenZum 1.Juli 2011 will die Bundesregierung die Umsatzsteuergesetzgebung ändern und damit eine Vorgabe der EU aus dem Jahr 2010 umsetzen. Im Rahmen dieser Änderungen sollen u.a. Papierrechnugen und elektronische Rechnungen gleichgestellt werden.Die bisherige Verifizierung mittels eines qualifizierten digitalen Zertifiktes durch den Empfänger beim Finanzamt soll dann entfallen. Statt dessen soll in Zukunft mittels eines individuellen Kontrollsystems die Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrtheit der Rechnung zu prüfen und der eindeutige Zusammenhang zwischen Rechnung und Lieferung herzustellen sein. Wie dieses Kontrollsystem genau aussehen soll, das wird allerdings nicht erwähnt. Trotz bestehender Unsicherheiten sollten sich auch kleine und mittlere Handwerksunternehmen auf eine zunehmende Zahl elektronischer Rechnungen gefasst machen und sich, z.B. durch Gespräche mit ihrem Steuerberater, entsprechend vorbereiten. |
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