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09. Juni 2011 13:59

Neues Insolvenzrecht

Die anstehende Reform des Insolvenzrechts sah ursprünglich die Bevorzugung staatlicher Einrichtungen und besondere Rechte für Großgläubiger vor.


Dagegen hat sich der ZVDH erfolgreich gewehrt, die Bundesregierung bringt nun einen geändert Gesetzentwurf in den Bundestag zur Beschlußfassung ein.
 
Die neue Fassung sieht für Großgläubiger, also Banken und Fiskus, sowie für Kleingläubiger, welches oftmals Handwerksbetriebe sind, im Insolvenzverfahren gleiche Mitspracherechte vor. Auch muß das Finanzministerium auf die geplanten Mehreinnahmen durch das Fiskusprivileg verzichten. Es ist aus dem Gesetzentwurf gestrichen worden.
 
Erleichtert werden soll durch die Neuregelung vor allem die Sanierung, also die Weiterführung, der Unternehmen und damit auch der Fortbestand der Arbeitsverhältnisse.