

Die neue Energiesparverordnung (EnEV) hat im Vergleich zur Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1995 eine Verschärfung der Anforderungen von ca. 30 % zum Inhalt. Konnten bereits diese Anforderungen kaum ohne zusätzliche Wärmedämmung erfüllt werden, so gilt dieses mit der neuen Verordnung in verstärktem Maße. Für Bauherren und Ausführende stellt diese Forderung gerade bei Dächern eine besondere Herausforderung dar. Die effizienteste Methode, einen möglichst guten Effekt zu erreichen, ist die sogenannte Auf- oder Übersparrendämmung.
Obenauf: Bei der Aufsparrendämmung bildet die Dämm- schicht eine durchgehende Ebene direkt unter der Dachhaut. Es gibt unterschiedliche Systeme aus Hartschaum-Platten und -Formelementen sowie solche aus Mineralwollstreifen aufgenagelt. Hauptvorteil ist, dass keine Wärmebrücken durch die Sparren entstehen.
Mittendrin: Weiteste Verbreitung im Wohnungsbau findet die Zwischensparrendämmung mit belüfteten und unbelüfteten Varianten. Durch die steigenden Anforderungen der Wärmeschutzverordnung ist es in der Vergangenheit oft erforderlich gewesen, die komplette Sparrenhöhe auszunutzen. Bei diesen Konstruktionen kommt dem richtigen Einbau der Dampfsperre eine besondere Bedeutung zu. Werden hier Fehler gemacht, drohen durch Feuchtigkeit verursachte Schäden am Tragwerk und eine Abminderung der Funktionsfähigkeit der Dämmung.
Unten drunter: Weniger verbreitet sind sogenannte Untersparrendämmungen. Bei diesem Verfahren geht durch dei innenseitige Anbringung der Dämmung Wohnraum verloren. Wie auch bei der Zwischensparrendämmung, ist die Dimensionierung und der Einbau der Dampfsperre eine delikate Angelegenheit. Sollte man sich aus baulichen Gründen für diese Variante entscheiden, ist eine belüftete Konstruktion unbedingt zu empfehlen.
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