
Die Anwälte der Hotline - die Sozietät Dr. Brammen und Partner - übernehmen Ihren Inkassofall. Sie führen das Mahnverfahren sowie alle erforderlichen Vollstreckungmaßnahmen mit Hilfe moderner Kommunikations-techniken durch.
Bei vollständigem Forderungsausfall - wenn z. B. bei Ihrem Schuldner nichts mehr zu holen ist - tragen Sie nur eine geringe „Nicht-Erfolgs-Pauschale“.
Diese staffelt sich wie folgt:
Forderungswert bis € 5.000,00
Pauschalgebühr für das gesamte Verfahren: € 50,00 zzgl. MwSt.
Forderungswert € 5.000,00 – 25.000,00
Pauschalgebühr für das gesamte Verfahren: € 125,00 zzgl. MwSt.
Forderungswert über € 25.000,00
Pauschalgebühr für das gesamte Verfahren: € 200,00 zzgl. MwSt.
Ein Beispiel:
Die Forderung an Ihren Kunden beträgt € 4.000,00. Sie wurde im gerichtlichen Mahnverfahren tituliert und die Vollstreckungsmaßnahmen bis hin zur eidesstattlichen Versicherung durchgeführt. Im Nicht-Erfolgs-Fall müssten Sie mit eigenen Anwaltsgebühren in Höhe von € 550,00 rechnen.
Im Rahmen der DE-Ost-Inkassovereinbarung zahlen Sie als Mitglied nur eine Pauschale von
€ 50,00 zzgl. MwSt. Hinzu kommen natürlich die Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten, die in den € 550,00 noch nicht enthalten sind.
Der Anwalt verfolgt seinen Anspruch an den Schuldner selbst weiter.
Sie erreichen die Anwälte unter folgender Nummer:
0700 / 00334678
Von unseren Vorlieferanten haben wir Mitteilungen über Preisveränderungen erhalten, über die wir Sie hier informieren möchten.